14.4.2024

Künstliche Intelligenz (KI) - Segen oder Untergang?

Künstliche Intelligenz (KI)- Segen oder schmerzlicher Untergang? 

Das Smartphone als Richtungsweiser und Vorbote Künstlicher Intelligenz

Würde man die Welt-Gesellschaft fragen, ob das Smartphone eine gute Erfindung war, wäre die Antwort wohl unisono : JA! Trotzdem dürfte jeder Smartphone-User bei verständiger Betrachtungsweise zugeben müssen, dass die beeindruckenden Errungenschaften rund um die Fern-Kommunikation auch eine bittere Kehrseite haben: Das Aussterben der Umgebungs-Interaktion.

Die Möglichkeiten, die uns das Smartphone bietet, sind so vielfältig, dass sicher nicht einmal eine 24/7 Beschäftigung zur Vollauslastung und Verwertung dieser technischen Mannigfaltigkeit führt. Die ständige Erreichbarkeit und Abrufbarkeit von Informationen hat unser Bewusstsein dahingehend erweitert, empfänglich und stets auf der Suche nach Neuem, nach "mehr" zu sein.

Das regelrechte Eintauchen und Vergraben des Bewusstseins in den kleinen 16/9er aus Titan öffnet eine neue, intervirtuelle Welt - auf Kosten der "Nahkommunikation".

Das Bild in Bahn und Bus dürfte geprägt sein von Weltreisenden, die ihr momentanes Bewusstsein schon so tief in der Intervirtualität gelassen haben, dass eine natürliche Wahrnehmung ihrer realen Umgebung nur noch schwerlich möglich sein dürfte. Dies manifestiert sich jedenfalls regelmäßig in der kaum noch vorhandenen Kommunikation zwischen den unbekannten Mitreisenden.

Innovationen bieten gleichermaßen Chancen wie Risiken - Die zwei Seiten auf der Goldmedaille der Künstlichen Intelligenz (KI)

KI dürfte wohl ganz offensichtlich dazu führen, dass Systeme, Betriebe und wohl schlichtweg jede Aktion effektiviert und damit auch verständlicher, transparenter, in jedem Fall aber profitabler werden. Diese sicherlich willkommene Melange aus positiven Attributen begegnet aber auch massiven Risiken. Risiken, die nicht zu unterschätzen sind und deren Minimierungserwägungen an oberster Stelle der Rechtsschaffenden in unserer Gesellschaft stehen sollten.

Die KI-Verordnung - "AI-Act" der EU

Am 13.03.2024 hat das EU-Parlament die sog. "KI-Verordnung", zu amerikanisch: "AI-Act" (Artificial Intelligence-Act) verabschiedet. Die Verabschiedung durch den EU-Rat lässt noch auf sich warten. Erst hiernach folgt die Veröffentlichung der KI-Verordnung im Amtsblatt der EU. 20 Tage später soll sie in Kraft treten.

Wesentlicher Inhalt der KI-Verordnung sind rechtliche Bestimmungen über verbotene Systeme und sog. "Hochrisikosysteme". Hintergrund ist stets der Schutz unserer Verfassung, also das Grundgesetz, und des darin statuierten Wertesystems für unsere Gesellschaft.

Wen betrifft die Künstliche Intelligenz und wer zählt zum Anwendungsbereich der KI-Verordnung?

KI dürfte jedes Individuum auf der Welt betreffen, da die Folgen eines missbräuchlichen Einsatzes möglicherweise kosmische Reichweite haben könnten.

Verbraucher sind aus einer negativen Betrachtungsweise von der KI jedenfalls spätestens dann betroffen, wenn sie durch KI ersetzt werden und ihren Arbeitsplatz verlieren.

Unternehmer und öffentliche Einrichtungen, die KI nutzen, sind unmittelbare Adressaten der KI-Verordnung. Sie haben sich in naher Zukunft auf zahlreiche Anpassungen in ihrem Betrieb einzustellen. Sämtliche KI-Aktivitäten sind innerhalb von max. zwei Jahren (teilweise auch kürzer) in Einklang mit der KI-Verordnung der EU zu bringen.

Die Zukunft bringt Konsequenzen

Die Reichweite der Anpassungen auf der Grundlage der KI-Verordnung ist massiv, die Zeit knapp. Daher sollten Unternehmen, die KI nutzen, einen raschen Start für ihre "KI-Compliance" in Erwägung ziehen.

Das HIMMELREITHER-Team um Dr. Henseler berät sie zu ihren Fragen rund um die KI-Compliance und die KI-Verordnung der EU. Zögern Sie nicht und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu uns auf.

Per Telefon:+49 221 669 632 0

Per Mail: mail@himmelreither.de

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