Import/Export - Geschäfte
Import/Export-Geschäfte können oftmals sehr lukrativ sein. Zahlreiche nationale Vorschriften, EU-Verordnungen und EU-Richtlinien ebnen hierzu den rechtlichen Weg und fördern den Handel zwischen den EU-Staaten und einzelnen Drittstaaten.
Auch aus steuerlicher Sicht ist der EU-Handel sehr willkommen und begünstigend.
Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung - § 25f UStG
So lukrativ und bereichernd der EU-Handel oftmals ist, er bietet zahlreiche Hindernisse und Hürden, die bei falscher Herangehensweise sogar zu einem Strafverfahren oder Steuerermittlungsverfahren führen und die Steuerfahnder auf den Plan rufen können.
Befindet sich in der Lieferkette des Handelsgeschäfts, an dem Sie beteiligt sind, auch nur ein einziges "schwarzes Schaf", hängen Sie zunächst "mit drin" und müssen sich gegen die Vorwürfe wehren. Dieser Umstand reicht indes, um Ihnen Ihre verauslagten Umsatzsteuer auch nach Export des Gegenstandes nicht zu erstatten.
Maßnahmen zur Verhinderung der Versagung des Vorsteuerabzuges und/oder der Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung
Um nicht sein "blaues Wunder" erleben zu müssen, ist es notwendig, einen Maßnahmenkatalog zu schaffen und Nachweispflichten zu dokumentieren, auf Grund deren das Finanzamt eine Beteiligung an einer Steuerhinterziehung o.ä. auszuschließen vermag.
Lassen auch Sie sich von HIMMELREITHER eindringlich beraten, um weiterhin Ihre Exportgeschäfte erfolgreich managen zu können und die Bekanntschaft mit den Steuerfahndern zu vermeiden.
Gelangensbestätigung - innergemeinschaftliche Lieferungen
Ein allseits bekannter Begriff im EU-Handel dürften die sog. Gelangensbestätigung sein, also der Nachweis i.S. von § 17a UStDV. Das unter anderem von der IHK herausgegebene Muster in deutscher sowie in englischer Sprache scheint auch die Cleverness von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und wohl teilweise auch Rechtsanwälten auf den Prüfstand zu stellen.
Dabei ist das korrekte Ausfüllen dieses Formulars essenziell für Ihr Exportgeschäft, da Ihnen das Finanzamt andernfalls die Erstattung der verauslagten Umsatzsteuer versagen kann.
Dies ist besonders schmerzhaft, wenn es bspw. um Luxusfahrzeuge der Premiumklasse oder noch kostspieliger Gegenstände geht. Schnell liegt die Umsatzsteuer, auf deren "Freigabe" der Unternehmer wartet, bei 50.000,00 EUR oder 500.000,00 EUR. Auf diese Beträge verzichten zu müssen, weil die Gelangensbestätigung falsch war, kann nicht nur den Ruin Ihres Unternehmens bedeuten, sondern gleichermaßen auch ein lästiges und mitunter kostspieliges Steuerermittlungsverfahren oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Korrekte Ausstellung der Gelangensbestätigung und alternative Nachweise
HIMMELREITHER prüft Ihre Gelangensbestätigung und berät Sie bei der Dokumentation Ihres EU-Handelsgeschäfts. Lassen auch Sie sich beraten, bevor "das Kind in den Brunnen gefallen ist" und plötzlich die Steuerfahndung mit einem Einsatzkommando von 10 Beamten um 4:45 Uhr morgens auf der Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses Ihre Tür einschlägt.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung über: 0221 669 632 0 oder per Mail über: mail@himmelreither.de
Ihr Dr. Henseler und das HIMMELREITHER-Team