Die rechtliche Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
HIMMELREITHER ist Ihr Arbeitsrechts – Partner und unterstützt Sie bei allen Themen rund um das Arbeitsrecht.
Unsere Leistungen im Überblick:
Beratungsleistungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wir beraten Geschäftsführer und sonstige Vorgesetzte in jeglichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis hin zur Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen, wie insbesondere Abmahnung und Kündigung. Da wir beide Seiten gut kennen, gelingt es uns vorbildlich, Gleichermaßen beraten wir Betriebsräte und sonstige Interessensvertreter der Beschäftigten in einem Betrieb. Gern belgeiten wir Sie dauerhaft in allen arbeitsrechtlichen Themen und bieten in diesem Rahmen eine Dauerberatung an. Sofern Ihnen die einmalige Beratung genügt, können Sie uns auch punktuell konsultieren. Wir sprechen für Sie auch die Kündigung aus oder begleiten Sie bei Verhandlungen mit dem Beschäftigten über die Aufhebung des Arbeitsvertrages.
Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag
Mit unserer Expertise in der Vertragsgestaltung bauen wir für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittenen Arbeitsvertrag, um Sie als Arbeitgeber bestmöglich abzusichern. Unwirksame Klauseln können dazu führen, dass dann die gesetzlichen Regelungen einschlägig sind. Da der Gesetzgeber tendenziell arbeitnehmerfreundlich ausgerichtet ist, haben Sie als Arbeitgeber dann in diesen Fällen das Nachsehen. Unwirksame Regelungen in Arbeitsverträgen können darüber hinaus von Konkurrenten und/oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Dieses Procedere ist mühselig und kostspielig.Auch bei der Erstellung von Geschäftsführanstellungsverträgen unterstützen wir Sie gern. Diese Art des Arbeitsvertrages wird oftmals in kleineren bis mittelständischen Unternehmen vergessen. Das Versäumnis kann bspw. bei Auseinandersetzungen dann oftmals zu gravierenden Folgen führen. Klar ist, wird ein arbeitsrechtliches Verhältnis beendet, gibt es immer widerstreitende Interessen. Sind die Vertragsbedingungen aber nicht unmissverständlich in ein Vertragswerk gegossen worden, sind scharfe Auseinandersetzungen beinahe prädestiniert.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Kündigungsschutzklage
In Kündigungsschutzverfahren verteidigen wir Ihre außerordentliche Kündigung und sorgen dafür, dass diese Bestand hat. Der Arbeitnehmer wird regelmäßig auf Feststellung klagen, dass das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung oder andere Beendigungshandlungen beendet wurde. Kommt er damit durch, ist er weiterhin in Ihrem Betrieb beschäftigt. In diesem Fall haben Sie sämtliche Gehälter an den Arbeitnehmer nachzuzahlen, die seit der als unwirksam festgestellten Kündigung offen sind. Wir tun alles, damit der unliebsame Arbeitnehmer nicht wieder zurück in Ihren Betrieb kehrt.
Arbeitsrechtliche Maßnahmen, Aufhebungsvertrag und Abfindung
Bevor Sie eine Kündigung aussprechen, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, da regelmäßig eine Abmahnung oder eine Anhörung, wie bspw. bei der Verdachtskündigung, vonnöten ist. Nur bspw. bei Tatkündigungen kann von einer arbeitsrechtlichen Abmahnung oder dem Erfordernis der Anhörung im Einzelfall abgesehen werden. Das Fehlen eines dieser formellen Voraussetzungen für die Kündigung führt regelmäßig zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung und damit zum Unterliegen im Kündigungsschutzverfahren.
Fragen Sie jetzt unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung im Arbeitsrecht telefonisch oder per Mail unter Angabe einer Rückrufnummer an:
Fon: +49 221 669 632 0
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