Arbeitsrecht

Die rechtliche Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

HIMMELREITHER ist Ihr Arbeitsrechts – Partner und unterstützt Sie bei allen Themen rund um das Arbeitsrecht.

Unsere Leistungen im Überblick:

Beratungsleistungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wir beraten Geschäftsführer und sonstige Vorgesetzte in jeglichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis hin zur Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen, wie insbesondere Abmahnung und Kündigung. Da wir beide Seiten gut kennen, gelingt es uns vorbildlich, Gleichermaßen beraten wir Betriebsräte und sonstige Interessensvertreter der Beschäftigten in einem Betrieb. Gern belgeiten wir Sie dauerhaft in allen arbeitsrechtlichen Themen und bieten in diesem Rahmen eine Dauerberatung an. Sofern Ihnen die einmalige Beratung genügt, können Sie uns auch punktuell konsultieren. Wir sprechen für Sie auch die Kündigung aus oder begleiten Sie bei Verhandlungen mit dem Beschäftigten über die Aufhebung des Arbeitsvertrages.

Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag

Mit unserer Expertise in der Vertragsgestaltung bauen wir für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittenen Arbeitsvertrag, um Sie als Arbeitgeber bestmöglich abzusichern. Unwirksame Klauseln können dazu führen, dass dann die gesetzlichen Regelungen einschlägig sind. Da der Gesetzgeber tendenziell arbeitnehmerfreundlich ausgerichtet ist, haben Sie als Arbeitgeber dann in diesen Fällen das Nachsehen. Unwirksame Regelungen in Arbeitsverträgen können darüber hinaus von Konkurrenten und/oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Dieses Procedere ist mühselig und kostspielig.Auch bei der Erstellung von Geschäftsführanstellungsverträgen unterstützen wir Sie gern. Diese Art des Arbeitsvertrages wird oftmals in kleineren bis mittelständischen Unternehmen vergessen. Das Versäumnis kann bspw. bei Auseinandersetzungen dann oftmals zu gravierenden Folgen führen. Klar ist, wird ein arbeitsrechtliches Verhältnis beendet, gibt es immer widerstreitende Interessen. Sind die Vertragsbedingungen aber nicht unmissverständlich in ein Vertragswerk gegossen worden, sind scharfe Auseinandersetzungen beinahe prädestiniert.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Kündigungsschutzklage

In Kündigungsschutzverfahren verteidigen wir Ihre außerordentliche Kündigung und sorgen dafür, dass diese Bestand hat. Der Arbeitnehmer wird regelmäßig auf Feststellung klagen, dass das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung oder andere Beendigungshandlungen beendet wurde. Kommt er damit durch, ist er weiterhin in Ihrem Betrieb beschäftigt. In diesem Fall haben Sie sämtliche Gehälter an den Arbeitnehmer nachzuzahlen, die seit der als unwirksam festgestellten Kündigung offen sind. Wir tun alles, damit der unliebsame Arbeitnehmer nicht wieder zurück in Ihren Betrieb kehrt.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen, Aufhebungsvertrag und Abfindung

Bevor Sie eine Kündigung aussprechen, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, da regelmäßig eine Abmahnung oder eine Anhörung, wie bspw. bei der Verdachtskündigung, vonnöten ist. Nur bspw. bei Tatkündigungen kann von einer arbeitsrechtlichen Abmahnung oder dem Erfordernis der Anhörung im Einzelfall abgesehen werden. Das Fehlen eines dieser formellen Voraussetzungen für die Kündigung führt regelmäßig zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung und damit zum Unterliegen im Kündigungsschutzverfahren.

Fragen Sie jetzt unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung im Arbeitsrecht telefonisch oder per Mail unter Angabe einer Rückrufnummer an:

Fon: +49 221 669 632 0
Mail: mail@himmelreither.de

Oder buchen Sie direkt und kostengünstig ein Seminar (einzeln oder in Kleingruppen) zum Thema Arbeitsrecht.
Einzelheiten finden Sie hier.

Im Folgenden das „1 x 1“ des Arbeitsrechts:

Was ist das Arbeitsrecht?

Als „Arbeitsrecht“ wird ein Rechtsgebiet verstanden, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Es umfasst die Rechte und Pflichten, die aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen, und legt sowohl individuelle als auch kollektive Regelungen fest. Das Arbeitsrecht ist in verschiedene Bereiche unterteilt, wie das Individualarbeitsrecht, das die Beziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, und das Kollektivarbeitsrecht, das sich mit der Interaktion zwischen Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Betriebsräten befasst. Es basiert auf einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und betrieblichen Vereinbarungen, die zusammenwirken, um faire und gerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Was ist das Individualarbeitsrecht?

Das Individualarbeitsrecht, ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts, es betrifft die Beziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Es regelt die Bedingungen, unter denen Arbeitsverträge geschlossen, geändert und beendet werden können. Dies umfasst Aspekte wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und mehr. Auf der Grundlage von Gesetzen, Rechtsprechung und individuellen Verträgen wird so eine gerechte und ausgewogene Arbeitsbeziehung angestrebt.

Was ist das Kollektivarbeitsrecht?

Das Kollektivarbeitsrecht, ein weiterer Pfeiler des Arbeitsrechts, es konzentriert sich auf die Beziehungen zwischen den Kollektiven der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Es regelt Themen wie Tarifverhandlungen, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung und Streikrecht. Die im Kollektivarbeitsrecht getroffenen Vereinbarungen wirken sich oft direkt auf die Arbeitsbedingungen der einzelnen Arbeitnehmer aus und tragen dazu bei, einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erreichen.

Was ist das Arbeitsschutzrecht?

Das Arbeitsschutzrecht ist ein unverzichtbarer Teil des Arbeitsrechts und konzentriert sich auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Es legt Mindeststandards für Arbeitsbedingungen fest und enthält Vorschriften zu Themen wie Arbeitssicherheit, Ergonomie, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die im Arbeitsschutzrecht festgelegten Vorschriften einzuhalten, und Arbeitnehmer haben das Recht, auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu bestehen. Dieses Rechtsgebiet bildet eine wichtige Grundlage für die Wahrung der physischen und psychischen Integrität von Arbeitnehmern.

Erwarten Sie mehr von Ihrer Anwaltskanzlei.
Jetzt Erstkontakt aufnehmen!
Kontakt