22.3.2024

Haftung des Franchisegebers bei Marken- und Lizenzrechtsverletzungen durch Franchisenehmer

Haftet der Franchisegeber bei Marken- und Lizenzrechtsverletzungen durch seine Franchisenehmer?

Stellt der Franchisegeber in einem Franchisesystem seinen Franchisenehmern eine Marke zur geschäftlichen Verwendung zur Verfügung, steht er dafür ein, dass er Markenrechte oder jedenfalls Lizenzrechte an der Marke hat.

Regressansprüche gegen den Franchisegeber bei Abmahnungen

Verwendet ein Franchisenehmer die Marke, die ihm der Franchisegeber zur Verfügung gestellt hat und wird er darauf von einem Dritten i.R. einer markenrechtlichen Abmahnung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen, kann er sich bei dem schuldhaft handelnden Franchisegeberschadlos halten.

Da er im Außenverhältnis selbst gegenüber dem berechtigten Abmahner haftet, ist zu erörtern, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugebenund die entsprechende Auskunft zu erteilen.

Im Innenverhältnis kann der abgemahnte Franchisenehmer Regressansprüche bei seinem Franchisegeber geltend machen.

Markenrechtsverletzung durch Franchisegeber kann das „Aus“ bedeuten

Nach unseren vielfältigen Erfahrungen im Franchiserecht kann ein solcher Vorgang oftmals das Aus nicht nur für den abgemahnten Franchisenehmerbedeuten, sondern auch für den Franchisegeber. Letzterer haftet nämlich allen Franchisenehmern gegenüber gleichermaßen, die auf dessen Ansinnen hin, eine Marke eines Dritten widerrechtlich im geschäftlichen Verkehr verwendet haben. Da die Gegenstands- bzw. Streitwerte in Markenstreitigkeiten ohne Weiteres bei einer nicht so bekannten Marke bereits bei 100.000,00 EUR liegen, ergeben sich hieraus schnell hohe Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte.

in einem Franchisesystem verbreitet sich die Rechtsverletzung wie ein Lauffeuer. Je größer das System und je diversifizierter die bespielten SocialMedia Kanäle, umso größer ist der entstandene Schaden und die Haftung des Franchisegebers.

Unsere Empfehlung bei Markenrechtsverletzungen durch Franchisenehmer

Lassen Sie die Marken, die Sie in einem Franchisesystemverwenden, sorgfältig prüfen. Erst wenn feststeht, dass Sie selbst Markeninhaber sind oder eine lückenlose Lizenzkette nachweisen können, sollten Sie die Marke selbst im geschäftlichen Verkehr verwenden oder Ihren Franchisenehmern zur Verfügung stellen.

Mit unseren langjährigen Erfahrungen im Franchiserecht, im Marken- und Lizenzrecht bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie rechtssicher und kosteneffizient zu beraten.

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