Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht – Fundament und Wegweiser eines jeden Unternehmens

HIMMELREITHER ist Ihr Gesellschaftsrechts-Partner und unterstützt Sie bei allen Themen rund um das Gesellschaftsrecht.

Unsere Leistungen im Überblick:

Firmengründung und Umfirmierung

UG, GmbH, GmbH& Co. KG, oder doch nur Einzelunternehmen. Wir zeigen Ihnen wo die Unterschiede liegen und wie viel Ressourcen, allen voran Kapital, für welche Rechtsform notwendig sind.

Gesellschaftsberatung

Mit unserer Expertise nehmen wir Sie bereits vor der Firmengründung an die Hand und begleiten Sie bei all Ihren Aktivitäten bis hin zur Auflösung Ihres Unternehmens.

Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen

Die Anforderungen an die Einberufung und Durchführung einer Versammlung in Gesellschaften birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Formelle Fehler können zur Unwirksamkeit von Beschlüssen, also Entscheidungen, führen. Verhindern Sie, dass am Ende das rauskommt, was Sie niemals beabsichtigt hatten.

M&A (Mergers & Acquisitions)

Ein Unternehmenskauf oder ein Unternehmensverkauf stellt Geschäftsleute oftmals vor besondere juristische und monetäre Herausforderungen, nicht nur, da hier in der Regel sehr viel Geld im Spiel ist, sondern auch, da zahlreiche „Traps“ in den oftmals sehr umfangreichen Vertragswerken schon mal den klaren Blick für das Wesentliche vernebeln können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich bei der Erstellung oder Prüfung Ihres sog. „Share Purchase Areements“, dem sog. „SPA“, oder Ihrem Share Holder Agreement, kurz: „SHA“, durch uns absichern.

Due Dilligence

Wer kauft, der prüft! Dies jedenfalls sollte die Devise bei Ihrem nächsten Unternehmenskauf sein. Eine Due Dilligence – Prüfung ist im Grunde unerlässlich, um den wahren Preis des Unternehmens sowie dessen Risikolevel zu bestimmen. Bei der Due Dilligence – Prüfung werden regelmäßig die wirtschaftlichen, steuerrechtlichen und finanziellen Verhältnisse des zu erwerbenden Unternehmens geprüft und analysiert. Versäumen Sie dieses kostbare Instrument der rechtlichen „Absicherung“ nicht und lassen Sie sich durch uns vor und bei Ihrem Unternehmenskauf unterstützen.

Firmenauseinandersetzung / „Exit“

Der Austritt aus einem Unternehmen oder dessen Liquidation können im Einzelfall weitgehende Fragen oder Probleme mit sich bringen. Dabei kann entscheidend sein, zu welchem Zeitpunkt Sie kündigen oder Ihr Unternehmen liquidieren wollen. Regelmäßig werden dann Themen, wie bspw. Abfindung, Wettbewerbsverbot und Insolvenz aktuell. Wir unterstützen Sie bei Ihrem „Exit“.

Welche Gesellschaftsform ist die richtige für mich?

Die Wahl der „richtigen“ Form Ihres Unternehmens ist insbesondere von dem gewünschten Haftungsumfang der Gesellschafter, der steuerlichen Gestaltung und dem Aufwand (insbesondere Kosten) der Gründung abhängig.  Während eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sozusagen „per Handschlag“ gegründet werden kann, ist für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die notarielle Beglaubigung eines Gesellschaftsvertrags erforderlich.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ – oder einfach auch „BGB – Gesellschaft“. Ist die vielleicht weit verbreitetste Form einer Personengesellschaft. Ein Besuch beim Notar ist hierfür gewöhnlich nicht erforderlich. Etwas anderes gilt, sofern darin eine Verpflichtung zur Übertragung einer Immobilie oder eines GmbH-Anteils begründet wird. Im Außenverhältnis haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Der Gläubiger hat demnach ein Wahlrecht: er kann sich „aussuchen“, welchen der Gesellschafter er in Anspruch nimmt.

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Die bei der GbR genannten Stichpunkte gelten sinngemäß für die Offene Handelsgesellschaft. Die OHG ist ein Zusammenschluss von ebenfalls mindestens zwei Gesellschaftern, die ein Handelsgewerbe unter einem gemeinschaftlichen Firmennamen betreiben.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und haftungstechnisch gegenüber Ihren Gläubigern wörtlich zu nehmen; es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Grundsätzlich haftet diese Unternehmensform nur mit ihrem Stammkapital. Aber Vorsicht, in bestimmten Fallkonstellationen kann eine Haftung auch auf die Gesellschafter (oder auch die Geschäftsführer) durchschlagen.

GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft)

Bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Sonderform der herkömmlichen Kommanditgesellschaft (KG). Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, bei der die beteiligten Kommanditisten (= die GmbH) nur bis zur Höhe ihres Stammkapitals und der Komplementär persönlich, also „unbeschränkt“, haften.

AG (Aktiengesellschaft)

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht. Die Gesellschaftsform „AG“ wird häufig dann gewählt, wenn der Bestand der Gesellschafter flexibel wachsen soll.

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